Wozu benötigt man Qualitätskontrolle/Qualitätssicherung?
In Bereichen der Personenbetreuung sowie der Kranken- und Pflegehilfe zu Hause ist es unerlässlich, Qualitätskontrollen durchzuführen. Die Durchführung der geleisteten Tätigkeiten muss
dokumentiert und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Schriftliche Aufzeichnungen können von der fördergeldgebenden Behörde, z.B. dem Bundessozialamt, jederzeit zur Einsicht angefordert
werden. Weiters kann es beim Bestimmen der Pflegestufe hilfreich sein, da der Betreuungsaufwand und gegebenenfalls auch der Pflegebedarf angegeben sind.
Wie ist der Ablauf dieser Tätigkeit?
Zu Beginn jeder Betreuung wird eine Betreuungsdokumentation angelegt. Diese wird anhand vorgegebener Richtlinien erstellt und beinhaltet vor allem die Anamnese (Daten vom Patienten und
Angehörigen), den momentanen Betreuungsstatus und den Krankheits- und Betreuungsverlauf.
Das Erstgespräch ist immer UNVERBINDLICH und KOSTENLOS!
Jede Betreuungsperson wird auf ihre Berechtigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Zeugnis, Kurs, sprachliche Eignung) überprüft. Danach wird sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
über die Betreuungssituation und den Betreuungsort informiert, um die Sicherheit und Zufriedenheit aller beteiligten Personen zu bewerkstelligen.